Multiness -Eventplanning & More by Vanessa Lidynia
Vanessa Lidynia
Unstrutstraße 26
51371 Leverkusen
Kontakt:
Telefon: 0160/4149544
E-Mail: multiness-byvanessalidynia@gmx.de
Internet: www.multiness-eventplanning.de
Für die Vertragsbeziehungen, Leistungen und Angebote zwischen der Firma Multiness – Eventplanning & More by Vanessa Lidynia, Unstrutstraße 26, 51371 Leverkusen, vertreten durch Vanessa Lidynia und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Jede Änderung dieser Bedingungen bedarf der Schriftform.
Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur für den jeweiligen geschäftlichen Einzelfall und bedürfen ebenfalls der Schriftform.
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkenne ich als Auftragnehmer– vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
Das Beschreiben der Leistungen auf der Webseite www.multiness-eventplanning.de stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar. Der Kunde erhält lediglich die Möglichkeit, mir eine Anfrage nach einer Leistung zu stellen.
Nach dem Eingang der Anfrage findet ein kostenloses Kennenlerngespräch zwischen mir und dem Kunden statt.
Nach dem Kennenlerngespräch erhält der Kunde durch mich ein unverbindliches Angebot (bzw. Kostenvoranschlag) einschließlich meiner AGB per E-Mail im Anhang.
Nimmt der Kunde dieses Angebot an, erhält dieser in einer weiteren E-Mail eine Rechnung (in einzelnen Fällen auch einen Dienstleistungsvertrag).
Der Kunde nimmt das Angebot an, in dem er das Angebot (bzw. den Dienstleistungsvertrag) unterschrieben an mich zurücksendet.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang des unterschriebenen Angebots bzw. Dienstleistungsvertrages wirksam zustande.
Nach Vertragsunterzeichnung ist ein Rücktritt bzw. eine Änderung vom Vertrag nur nach Absprache oder unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dazu mehr unter §9.
Ich behalte mir das Recht vor, Anfragen abzulehnen.
Veranstaltungs- & Hochzeitsplanung
Leistungsgegenstände sind die im Vertrag (bzw. Angebot) beschriebenen Leistungen.
Ich selbst, trete nicht als Veranstalter auf, sondern berate und helfe bei der Planung und der Umsetzung.
Dass bedeutet, die Verträge mit externen Dienstleistern einschließlich der Zahlungsabwicklung kommen stets zwischen diesem und dem Kunden direkt nach Maßgabe der jeweiligen externen Auftragsbedingungen zustande. Ich übernehme lediglich die Vorauswahl der externen Dienstleister und keine Haftung für deren Leistungserbringung oder Verschulden.
Eine Beauftragung der externen Dienstleister kann im Einzelfall und nach vorheriger Absprache aufgrund gesondert erteilter Abschlussvollmacht durch Multiness – Eventplanning & More by Vanessa Lidynia im Namen des Kunden erfolgen.
Der Kunde überwacht das Budget der Hochzeitsveranstaltung, ich stehe beratend und überwachend dessen zur Seite. Ich bin jedoch nicht verantwortlich für eventuelles Überschreiten desselben.
Ich schulde die sachgerechte Leistungserbringung als solche, aber nicht einen bestimmten Erfolg.
Bestandteil der Leistungsbeschreibungen können das Angebot (bzw. der Kostenvoranschlag) und die Protokolle oder Besprechungsberichte sein, sobald eine Besprechung zwischen mir und dem Kunden stattgefunden hat.
Ich erbringe Leistungen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen sowie eine auf die jeweilige Zielsetzung ausgerichtete Beratung und bediene mich, wenn notwendig, geeigneter Dritter zur Vertragserfüllung. Soweit dem Kunden nicht ausdrücklich ein Mitbestimmungsrecht in Textform eingeräumt wurde, erfolgt die Auswahl durch mich nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und der Effektivität im Sinne des Kunden.
Im Krankheitsfall oder bei einem Todesfall in der Familie behalte ich mir vor, die vereinbarte Leistung durch eine Ersatzperson mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung zu erbringen. In diesem Zusammenhang hat der Kunde ein Mitbestimmungsrecht und wir finden gemeinsam eine passende Ersatzperson.
Erfüllungstermine sind nur verbindlich, sofern sie durch mich in Textform bestätigt wurden. Die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden voraus.
Freie Trauungen (Beerdigungen)/Moderation
Leistungsgegenstände sind die im Vertrag (bzw. Angebot) beschriebenen Leistungen.
Ich schulde die sachgerechte Leistungserbringung als solche, aber nicht einen bestimmten Erfolg.
Bestandteil der Leistungsbeschreibungen können das Angebot (bzw. der Kostenvoranschlag) und die Protokolle oder Besprechungsberichte sein, sobald eine Besprechung zwischen mir und dem Kunden stattgefunden hat.
Ich erbringe Leistungen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen.
Im Krankheitsfall oder bei einem Todesfall in der Familie behalte ich mir vor, die vereinbarte Leistung durch eine Ersatzperson mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung zu erbringen. In diesem Zusammenhang hat der Kunde ein Mitbestimmungsrecht und wir finden gemeinsam eine passende Ersatzperson.
Erfüllungstermine sind nur verbindlich, sofern sie durch mich in Textform bestätigt wurden. Die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden voraus.
Herstellung von Blumen-Arrangements
Leistungsgegenstände sind die im Vertrag beschriebene Leistungen.
Erfüllungstermine sind nur verbindlich, sofern sie durch mich in Textform bestätigt wurden. Die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden voraus.
Fotografie
Leistungsgegenstände sind die im Vertrag beschriebene Leistungen.
Ich schulde die sachgerechte Leistungserbringung als solche, aber nicht einen bestimmten Erfolg.
Im Krankheitsfall oder bei einem Todesfall in der Familie behalte ich mir vor, die vereinbarte Leistung durch eine Ersatzperson mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung zu erbringen. In diesem Zusammenhang hat der Kunde ein Mitbestimmungsrecht und wir finden gemeinsam eine passende Ersatzperson (Gilt nur für Veranstaltungen). Bei Shootings wird nach einem schnellstmöglichen Ersatztermin geschaut.
Erfüllungstermine sind nur verbindlich, sofern sie durch mich in Textform bestätigt wurden. Die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden voraus.
Der Kunde hat, soweit nicht anders vereinbart, alle von mir geforderten Angaben an mich zu übermitteln.
Der Kunde ist verpflichtet, alle vereinbarten Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen sowie persönliche Mitwirkungen und sonstige vereinbarte Handlungen rechtzeitig zu erbringen. Insbesondere hat er seine Mitwirkungspflichten hinsichtlich termingebundener Aufgaben zu erbringen.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle für die Durchführung der Leistungen notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung übermittelt werden.
Der Kunde hat mich über alle Vorkommnisse, die für die Durchführung der Leistung von Bedeutung sein können, ohne schuldhaftes Zögern zu informieren.
Der Kunde ist verpflichtet, die von mir vorgeschlagenen und mit dem Kunden entwickelten Konzepte auf Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften auf eigene Kosten prüfen zu lassen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Konzepte erst dann freizugeben, wenn er diese ausreichend auf rechtliche Zulässigkeit hat prüfen lassen und sich das Risiko einer Rechtsverletzung durch die Umsetzung der Konzepte bewusst gemacht hat. Der Kunde trägt allein das Risiko der gesetzlichen Vereinbarkeit.
Bei Drucksachen (Einladungen, Menükarten, etc.) ist der Kunde verpflichtet, das vor dem Druck erstellten Layout zu prüfen und freizugeben. Nach der Freigabe ist der Kunde an dem Layout und am Ergebnis des Layouts, nämlich das Druckerzeugnis, gebunden.
Die Honorare basieren auf Stundensätzen und/oder Pauschalpreisen.
Leistungsort, Fristen und die Kosten für die jeweiligen Leistungen ergeben sich aus dem Angebot oder dem Dienstleistungsvertrag.
Alle Pauschalpreise enthalten eine genaue Beschreibung der inkludierten Leistungen.
Alle Preise verstehen sich in Euro und erfolgen unter Berücksichtigung der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Zusatzleistungen sind separat zu vergüten.
Zusatzleistungen sind Leistungen, die über die vertragliche Vereinbarung hinausgehen.
Bei zusätzlicher Mehrarbeit wird nach Absprache mit dem Kunden unter Berücksichtigung von Aufwand und Kurzfristigkeit pro Stunde abgerechnet.
Für alle Zusatzleistungen kann der Kunde ein Arbeitsprotokoll erhalten, welches ich dem Kunden als PDF-Datei übermitteln werde.
Zusatzleistungen sind z. B.
Zusätzliche Fahrtkosten und Fahrtzeiten im regionalen Raum (Kilometergeld = 0,30€/km)
Flugkosten
Übernachtungskosten
Telefonkosten (Ausland)
Verpflegung für die Dauer des Einsatzes an Veranstaltungstagen oder 50€/Person/Veranstaltungstag
Porto/Versandkosten
Botenfahren & Transportkosten
Abweichungen hiervon können in Schriftform vereinbart werden.
Es gelten die zwischen dem Kunden und mir im Vertrag bzw. auf der Rechnung vereinbarten Preise und Auslagen.
Alle Rechnungen sind vom Kunden innerhalb von sieben Tagen ab Zugang zu begleichen.
Ist abzusehen, dass eine Fremd- oder Eigenleistung über ein vereinbartes Honorar hinausgeht, so erstelle ich einen Kostenvoranschlag für die jeweils zusätzlich zu erbringende Leistung. Der Kunde erhält die Gelegenheit, diese Kosten zu genehmigen. Genehmigt der Kunde die Kosten nicht, so werden diese Leistungen nicht erbracht.
Zusatzleistungen, die nicht im Vertrag enthalten sind, sind nicht im Honorar mitenthalten und werden vom Kunden gesondert vergütet. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter sowie Leistungen meinerseits, die aufgrund eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, außerhalb der Geschäftszeiten erbracht wurden.
Ändert der Kunde vorzeitig seine Anfrage/Auftrag oder beendet er das Vertragsverhältnis, so hat der Kunde mir alle bis dahin anfallende Leistungen und Kosten zu ersetzen und mich von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Zusätzlich werden Mahngebühren in Höhe von 15,00 € fällig.
Hochzeitsplanung
Der Kunde hat 50% der Gesamtsumme der Rechnung beim Vertragsabschluss und 50% bis sieben Tage nach der Veranstaltung zu zahlen. Ausnahmen sind nach vorheriger Absprache und schriftlicher Zusage möglich.
Freie Trauungen/Moderation
Der Kunde hat 50% der Gesamtsumme der Rechnung bei Auftragserteilung und 50% bis sieben Tage nach der Veranstaltung zu zahlen. Ausnahmen sind nach vorheriger Absprache und schriftlicher Zustimmung möglich.
Herstellung von Blumen-Arrangements
Der Kunde hat die Gesamtsumme der Rechnung bis sieben Tage nach Auftragserteilung zu zahlen. Ausnahmen sind nach vorheriger Absprache und schriftlicher Zustimmung möglich.
Fotografie
Der Kunde hat 50% der Gesamtsumme der Rechnung bei Auftragserteilung und 50% bis sieben Tage nach der Veranstaltung zu zahlen (Dies gilt nur bei Veranstaltungen).Bei normalen Shootings hat der Kunde die Gesamtsumme der Rechnung bis 7 Tage nach Auftragserteilung, oder am Shooting-Tag selbst, zu zahlen. Ausnahmen sind nach vorheriger Absprache und schriftlicher Zustimmung möglich.
Kann eine geplante Veranstaltung aufgrund von Höherer Gewalt (Pandemien, Seuchen, Epidemien) oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder gesetzlicher Bestimmungen nicht mehr wie vereinbart durchgeführt werden, so können die Parteien den Vertrag anpassen.
Für die Vertragsanpassung haben die Parteien folgende Optionen zur Auswahl, sofern sie sich einigen können:
a. Terminverschiebung bei Beibehaltung aller getroffenen Vereinbarungen.
b. Terminverschiebung und Verkleinerung der Gästeanzahl und entsprechende Anpassung der bereits getroffenen Vereinbarungen.
c. Verkleinerung der Gästeanzahl und entsprechende Anpassung der bereits getroffenen Vereinbarungen.
d. Veränderung des Veranstaltungsortes und entsprechende Anpassung der bereits getroffenen Vereinbarungen.
e. Weitere Kombinationen aus Terminverschiebung, Änderung der Gästeanzahl, Änderung des Veranstaltungsorts sind ebenfalls möglich.
Bei einer Vertragsanpassung hat der Kunde alle bis zur Vertragsanpassung von der Firma oder vom Dritten im Auftrag der Firma erbrachten Leistungen zu vergüten.
Können die Parteien sich nicht auf eine Anpassung einigen, dann muss der Kunde einen Rücktritt aus dem Vertrag erklären. Der Rücktritt richtet sich nach § 9 der AGB.
Im Falle einer Kündigung oder eines Rücktritts des Kunden habe ich einen Anspruch auf Vergütung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung/des Rücktritts angefallenen Leistungen und Kosten. Die bis zur wirksamen Kündigung oder zum wirksamen Rücktritt entstandenen Kosten sind vom Kunden zu erstatten.
Ändert der Kunde seinen Auftrag, so habe ich das Recht, die Änderungen abzulehnen. Falls ich die Änderungen annehme, so hat der Kunde die Mehrkosten für die bereits ausgeführten Leistungen zu tragen und die Kosten für die Änderung zu übernehmen.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Firma kann den Vertrag nach angemessener Fristsetzung kündigen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt oder sich im Verzug der Annahme mit einer angebotenen fertiggestellten Leistung befindet. Weitergehende Ansprüche meinerseits bleiben unberührt.
Die Firma kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor:
wenn der Kunde seine vereinbarten Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erbringt oder absehbar nicht erbringen kann und somit die Durchführung der vereinbarten Leistung längerfristig verzögert oder unmöglich macht,
wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten aus dem Vertrag nicht fristgerecht nachkommt,
wenn der Kunde gegen Vorschriften aus diesen AGB verstößt,
wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nachhaltig gestört ist,
In allen anderen Fällen habe ich einen Anspruch auf Vergütung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Leistungen und Kosten.
Im Fall einer Kündigung nach den Klauseln 2.1 und 2.2 der AGB werden eventuell angefallene Kosten, Aufwendungen oder Schadensersatz des Kunden nicht ersetzt.
www.multiness-eventplanning.de.
Nur für den Fall, dass der Vertrag unter Verwendung von Ferntelekommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Fax, E-Mail, Internet) geschlossen wird, steht dem Kunden als Verbraucher ein Widerrufsrecht zu.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir (Multiness – Eventplanning & More by Vanessa Lidynia, vertreten durch Vanessa Lidynia) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der den Anteil der bis zum Zeitpunkt, an dem Sie mich von der Ausübung Ihres Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Vanessa Lidynia
Unstrutstraße 26
51371 Leverkusen